Teilnahmebedingungen Bezirksjugendfahrten

Teilnahmebedingungen Bezirksjugendfahrten

Teilnahmebedingungen zu den Bezirksjugendfahrten der Kanujugend im Bezirk 4 Kanu-Verband NRW e.V.

Vertrags-, Zahlungs- und Anmeldebedingungen

Anmeldung und Rücktritt

Über unser Online-Formular meldest du dich verbindlich zu einem Bezirksjugendfahrten an. Eine Anmeldung abseits des Online-Formulars ist nicht bindend.

Teilnehmergebühr

Die Teilnehmereigenleistung bitte am Kurstag in bar mitbringen. Die Höhe des Beitrages ist den Ausschreibungen zu entnehmen. Ein Beleg zu der Zahlung kann auf Wunsch vor Ort ausgestellt werden. Wir behalten uns vor bei Absage nach dem Anmeldeschluss die bereits gezahlten Teilnehmergebühren einzubehalten.

Rückzahlung und Ermäßigungen

Ermäßigte Beiträge (sofern vorhanden) können nur nach Vorlage entsprechender Belege (z.B. Studentenausweis) gewährt werden.

Führungszeugnis für Betreuer

Von jedem Vereinsleiter und Betreuer wird ein aktuelles „erweitertes Führungszeugnis“ benötigt, sofern dieses noch nicht vorgelegt wurde oder älter als 5 Jahre ist. Grundlage sind Vorgaben des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen. Dieses muss bei der Veranstaltung oder vorab dem Lehrgangsleiter vorgelegt werden. Das Führungszeugnis kann kostenfrei beantragt werden, sofern nach § 10 JVKostG ein „besonderer Verwendungszweck“ gegeben ist. Ein entsprechendes Schreiben zur ehrenamtlichen Tätigkeit im Verein kann beim Vereinsvorsitzenden oder beim Bezirksjugendwart eingeholt werden.

Haftungsausschluss

Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Jede Haftung des Kanu-Verbandes NRW e.V. - Bezirk 4 und seiner Hilfspersonen für Personen- oder Sachschäden ist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung wird dieser Haftungsausschluss akzeptiert.

Bilder und Filme

Wir stimmen zu, dass die Bilder, die während der Veranstaltung aufgenommen werden, in unserer Zeitung, dem Kalender, auf einer Bilder-CD, auf Werbematerialien des Deutschen Kanu-Verbandes und seinen Töchtern, auf der Bezirksjugend-Facebookseite, auf der Bezirksjugend-Webseite, der Bezirks-Webseite, dem Instagram-Kanal, dem WhatsApp-Broadcast und zu
kanuvereinseigenen Zwecken veröffentlicht werden dürfen.

Datenschutz

Da Personen bis zum Alter von 20 Jahren über Zuschüsse des Kanu-Verbandes NRW finanziell gefördert werden benötigen wir dafür personenbezogene Daten wie Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch uns erfolgt grundsätzlich nur, soweit dies für die Erbringung durch uns geschuldeter Dienstleistungen oder die Durchführung des mit dem jeweiligen Kunden/Teilnehmer geschlossenen Vertrages notwendig ist. Dazu kann es erforderlich sein, die erhobenen persönlichen Daten an Unternehmen oder Personen weiterzugeben, die wir zur Erbringung der Dienstleistung oder zur Vertragsabwicklung einsetzen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist weiterhin begrenzt durch den Rahmen, den die Satzung des Bezirks vorgibt.

Wir weisen dich ferner darauf hin, dass du mit deiner Anmeldung dein Einverständnis für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung deiner personenbezogenen Daten im Rahmen der Zweckbestimmungen des Bezirks im Kanu-Verband NRW erklärst. Die Daten werden bei der Anmeldung verschlüsselt und auf einem deutschen Server gespeichert.

Gültig seit 01.01.2017

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Allgemeine Teilnahmebedingungen für unsere Bezirksjugendfahrten.

Datum-43Samstag, 31. Dezember 2016 16:37 Dateigröße-43 71.18 KB Download-43 9.954 Download

Bezirksjugendfahrten, Teilnahmebedingungen, AGB, BJF

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