KanuJugend NRW

Kanujugend, Bezirk 4, Köln, Bonn, Aachen

Auf der Wupper im Sommer

Der Bezirk IV im Kanu-Verband Nordrhein-Westfalen ist mit einer der Größten. Dementsprechend groß ist auch die Kanujugend aus den rund 65 Vereinen in und um den Metropolen Kölns, Bonns und Aachens. Etwa 1800 Kinder und Jugendliche sind hier aktiv. Neben vereinsübergreifenden Jugendfahrten und -treffen gibt es auch Unterstützung bei der Förderung von Jugendmaßnahmen oder es werden Jugendliche für ihre sportlichen Leistungen im Breitensport geehrt.

Checkliste zur Teilnahmevoraussetzung

Wir haben eine kleine Checkliste zusammensgestellt, die dabei helfen soll, ob du an unserem Lehrgang teilnehmen kannst oder nicht:

  • Alter
    • Du bist unter 18 Jahre alt und hast eine Betreuungsperson (aus deinem Verein) dabei, die nicht dein Erziehungsberechtigter ist. Dann benötigten wir von dir eine unterschriebene Einverständniserklärung.
    • ODER du bist zwischen 18 und 20 Jahre alt
    • ODER du bist 21 Jahre oder älter und ehrenamtlich in einem Kanuverein tätig (welcher Mitglied im DKV ist). Hierfür kannst du uns von deinem Verein ein unterschriebenes Empfehlungsschreiben (Vorlage kannst du bei uns downloaden) vorlegen.
  • Schwimmabzeichen
    • mindestens "Bronze"
  • Körperliche Eigenschaften
    • Keine aktuell bekannten Krankheiten, körperlichen Einschränkungen, die die Teilnahme beeinflussen könnten
    • aktueller Covid-19 Antigentest (nicht älter als 48 Std.) einer staatlich beglaubigten Stelle zum Zeitpunkt des Lehrgangbeginns (Donnerstag, 10:00 Uhr). Alternativ ein aktueller PCR-Test (nicht älter als 72 Std.).
  • Akzeptanz unseres Hygienekonzeptes
  • Akzeptanz unserer Teilnahmebedingungen
  • Interesse in Kleingruppen Neues zu erfahren und auszuprobieren

Teilnahmebedingungen, Voraussetzungen

Anbieterkennzeichnung

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Kontaktformular

 

Adresse | Anbieterinformationen

Angaben gemäß § 5 TMG

Kanu-Verband Nordrhein-Westfalen e. V. - Bezirk 4 Köln-Bonn-Aachen
Friedrich-Alfred-Strasse 25
47055 Duisburg

Vereinsregister: 2445
Registergericht: Amtsgericht Duisburg

Rechtliche Angaben

Vertretungsberechtigt im Sinne des §26 BGB

Herr Thomas Reineck (Präsident)
Frau Elke Heuver (Vizepräsidentin Finanzen)
Herr Thomas Hartleif (Vizepräsident)
Herr Christoph Schog (Vizepräsident)

Die Kanujugend ist eine rechtlich unselbstständige Unterorganisation des Kanu-Verbandes NRW e.V. 

Die Kanujugend des Bezirks 4 ist eine Unterorganisation der Kanujugend NRW.

Kontakt Kanu-Verband NRW

Telefon: +49 (0) 203 7381-653
Telefax: +49 (0) 203 7381-650
E-Mail:

Kontakt Jugendwart im Bezirk 4

Jakob Meylahn
Bezirksjugendwart

Ulmenstr. 33
52385 Nideggen

 

0177 522 71 88

jakob [ätt] kjnrw-bezirk4.de

Kontakt Vorsitzender im Bezirk 4

Rainer Storck
vorsitz[ätt]kanu-nrw-bezirk4.de

 

Inhaltlich verantwortlich

David Seehausen

david[ätt]kjnrw-bezirk4.de

 

Kanu-Verband Nordrhein-Westfalen e.V.

Jakob Meylahn

jakob[ätt]kjnrw-bezirk4.de

 

Technisch verantwortlich

David Seehausen

david[ätt]kjnrw-bezirk4.de

Die Kanujugend des Bezirks 4 ist eine Unterorganisation der Kanujugend NRW, Kanu-Verband Nordrhein-Westfalen e.V.

Geschäftsstelle, „Haus der Verbände", Friedrich-Alfred-Str. 25, 47055 Duisburg

info[ätt]kanu-nrw.de

http://www.kanu-nrw.de

 

Bank

Kanu-Verband NRW Bezirk 4

Volksbank Köln Bonn eG

IBAN: DE85 3806 0186 4914 7220 26

 

Template

wt_convert_free

Warp Theme

https://warptheme.com/joomla-templates/convert/

 

Bildquellen

David Seehausen, Gabriele Koch und andere.

Soweit nicht anders angegeben stammen die Werke von David Seehausen, Hildegard Schog, Christoph Schog, Jakob Meylahn, Matthias Richter sowie dem Deutschen Kanu-Verband und seinen Mitgliedern, dem Kanu-Verband NRW und seinen Töchtern.

 

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